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Kinderschutzkonzept der DGB Jugendbildungsstätte

Kinderschutzkonzept der DGB Jugendbildungsstätte

Foto von Anna Shvets

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Die DGB-Jugendbildungsstätte Flecken Zechlin ist ein anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII und verfügt seit 1993 über Erfahrung im Bereich der
politischen und kulturellen Bildung sowie der Demokratieförderung. Mit Workshops,
Begegnungen, Camps, Projekttagen und Demokratiewerkstätten fördern wir ein
demokratisches und historisches Bewusstsein und treten für eine lebendige und
wandlungsfähige demokratische Alltagskultur ein. Wir arbeiten mit Methoden der
politischen Bildung, der Erlebnispädagogik sowie selbstreflexiven Zugängen, die für
innovatives Lernen, Teilnehmendenorientierung und das Erfahren von demokratischen
Entscheidungsprozessen stehen.
Kernmotivation unserer Arbeit ist die Unterstützung und Begleitung junger Menschen auf
der Suche nach eigenen Standpunkten und Lebensperspektiven. Der Schwerpunkt
unserer Arbeit liegt auf der Gruppe der 12-26-Jährigen. In unseren Angeboten können
Kinder und Jugendliche in einem wertschätzenden Umfeld, unabhängig von ihrer
Herkunft und ohne Erwartungsdruck, ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken,
ausprobieren und Neues erleben. Kinderschutz und ein am Wohl der uns anvertrauten
Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln sind ein zentraler Wert in
unserer Arbeit. Die Qualität unserer Arbeit sowie die Teilhabe der Teilnehmer:innen
dokumentieren und evaluieren wir regelmäßig in Auswertungsbögen.
Die Mitarbeiter:innen und Honorarkräfte der DGB-Jugendbildungsstätte streben an,
Kindern und Jugendlichen Anregung und Förderung, Wertschätzung, Bindung und
Beziehung in der Gruppe sowie Sicherheit und Akzeptanz zu bieten. In den Angeboten
sollen persönliche Nähe und Lebensfreude ebenso Raum finden wie ganzheitliches Lernen
und Handeln. Werte wie Respekt, Wertschätzung und Vertrauen prägen die Arbeit des
Teams. Durch einen altersgemäßen Umgang werden Kinder und Jugendliche in ihren
Mitbestimmungsmöglichkeiten unterstützt und lernen, wie sie eigene Bedürfnisse
erkennen, vertreten und ein soziales Miteinander entwickeln. Die Persönlichkeit und die
Würde der uns anvertrauten jungen Menschen liegen uns sehr am Herzen.
Dazu gehört selbstverständlich auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Achtung
ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei sexuellen
und/oder anderen gewalttätigen Übergriffen haben.
Welches Verhalten unsere Einrichtung für wünschenswert, für tolerabel und für
inakzeptabel definiert, haben wir in einer Verhaltensampel festgehalten (siehe Punkt 2, S.
5-6). Sollte jemandem von uns entsprechend dieser Maßstäbe unangemessenes Verhalten
von Kolleg:innen auffallen, gilt es, dies unbedingt – gegebenenfalls unter Hinzuziehung
eines Dritten (Sechs-Augen-Prinzip) – behutsam und offen anzusprechen. Den genauen
Ablauf, wie auf ein solches Verhalten reagiert werden sollte, haben wir im Verfahrensablauf
unter Punkt 3 (S. 8-11) festgeschrieben.
Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar.
Sobald eine Anzeige erstattet wurde, sind die betreffenden Behörden / Institutionen
verpflichtet zu ermitteln. Es sollte also nicht unüberlegt oder vorschnell geurteilt werden.
Informationen sind diskret zu behandeln und dürfen nicht an Dritte (z.B. Medien)
weitergegeben werden. Es ist wichtig, jeden Vorgang intern mit einem entsprechenden
Protokoll schriftlich zu dokumentieren.
Sollte Beschäftigten auffallen, dass bei einem Kind etwas „nicht stimmt“, dass also das
Kindeswohl gefährdet sein könnte, kommt es auf besonnenes und professionelles
Verhalten an. Dabei ist eine respektvolle Zusammenarbeit zwischen der DGBJugendbildungsstätte, der betroffenen Person, dem Kooperationspartner sowie der
Familie und ggf. der Jugendhilfe sehr wichtig.
Oberste Priorität im Falle eines Verdachtes hat der Schutz des Kindes bzw. des
Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen, die einen vorgefallenen Missbrauch
nahelegen, müssen in jedem Fall ernst genommen werden und es sollte in jedem Fall
Hilfe angeboten werden.

Grundsätzlich gelten folgende Regeln:

  1. Eine unmittelbar stattfindende Kindeswohlgefährdung, ein Verstoß gegen die
    körperliche Unversehrtheit oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist sofort zu
    unterbinden.
  2. Es sind Ruhe zu bewahren, Aktionismus zu vermeiden und die zuständigen
    Stellen/Personen zu informieren.
  3. Der betroffenen Person wird ein geschützter Raum angeboten und sie wird in das
    weitere Vorgehen einbezogen.
    Den genau einzuhaltenden Ablauf im Falle eines Verdachts oder eines konkreten
    Vorkommnisses haben wir im Verfahrensablauf unter Punkt 3 (S. 8-11) geregelt. Bei
    jedem Verdacht muss die Leitung informiert werden.

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KatharinaKinderschutzkonzept der DGB Jugendbildungsstätte
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