Foto von Anna Shvets
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Der DGB-Jugendbildungsstätte liegt das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen am Herzen. Die Persönlichkeit und die Würde der uns anvertrauten jungen Menschen sind für uns von herausragender Bedeutung. Dazu gehört, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe haben.
Gerade wegen unseres Anspruchs ist uns bewusst, dass es auch in einer Jugendbildungsstätte zu Situationen kommen kann, die Kinder und Jugendliche einschüchtern oder ihnen Angst machen. Auch wir sind Teil einer Gesellschaft, die es bislang nicht geschafft hat, Kinder und Jugendliche vollumfänglich zu schützen. Das hat uns dazu motiviert, uns umfangreich einem Schutzkonzept zu widmen.
Jenseits unserer Eigenmotivation haben wir auch einen gesetzlichen Schutzauftrag. Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe beruht die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung seit 2005 auf der gesetzlichen Grundlage des § 8a SGB VIII des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG).
Diesem sind wir verpflichtet und haben während des Lockdowns unsere Erfahrungen gebündelt, Expertise von außen eingeholt, eine Gefahrenanalyse durchgeführt und ein umfassendes Kinderschutzkonzept für unsere Einrichtung erarbeitet, operationalisiert und verankert.
Unser Kinderschutzkonzept ist öffentlich: es enthält unsere pädagogischen Grundsätze, die Regeln in der DGB-Jugendbildungsstätte, sowie eine Verhaltensampel und klare Verfahrensabläufe beim Verdacht der Kindeswohlgefährdung.
Das Thema ist für uns damit nicht abgeschlossen. Ein Arbeitskreis ist mit der Begleitung und Evaluation betraut.